Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Sören Kellner – Energie- und Servicetechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Sören Kellner – Energie- und Servicetechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Terminvereinbarung zustande. Auch mündlich oder telefonisch vereinbarte Leistungen gelten als verbindlich, sobald ein konkreter Termin genannt und angenommen wurde.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag. Mehraufwand, der über die beauftragte Tätigkeit hinausgeht, wird zusätzlich berechnet, sofern er notwendig und vom Auftraggeber freigegeben wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Ausführungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Terminabsagen / Ausfallentschädigung
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Absagen durch den Auftraggeber sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 94,00 € pro eingeplanter Arbeitsstunde zu berechnen – maximal jedoch in Höhe des für den Termin kalkulierten Zeitaufwands.
Ein Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unbenommen.
Bereits begonnene Anfahrten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (z. B. Zugang zu den technischen Anlagen, Sicherstellung der Erreichbarkeit). Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen und Mehraufwände.
7. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Nutzung, Eigenmontage oder unterlassene Wartung entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ersatzteile oder Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.